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   OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11   

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https://dejure.org/2011,27813
OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 2 Ws 241/11 (https://dejure.org/2011,27813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufhebung und Zurückverweisung eines mangelhaft begründeten Beschlusses der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 34; StPO § 454
    Aufhebung und Zurückverweisung eines nur mangelhaft begründeten Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 325
  • AnwBl 2012, 61
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 29.07.2004 - 2 Ws 196/04

    bedingte Entlassung; Anhörung; Strafvollstreckungsverfahren; Protokoll; Vermerk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
    Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
  • KG, 14.10.2005 - 5 Ws 498/05

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung: Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2011 - 2 Ws 241/11
    Vielmehr ist in der hier gegebenen Konstellation die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und die Zurückverweisung der Sache unumgänglich (OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, 383; KG NStZ 2007, 119f.).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 1 Ws 92/15

    Maßregelvollstreckung: Mündliche Anhörung des Verurteilten vor der Entscheidung

    Ebenso unterliegen solche außerhalb der Hauptverhandlung ergangenen Entscheidungen, die nicht nur mangelhaft, sondern - wie im vorliegenden Fall - überhaupt nicht begründet worden sind, der Aufhebung und der Zurückverweisung an das erstinstanzlich zuständige Gericht (vgl. KG, Beschl. v. 23.06.2009 - 1 Ws 64/09, zit. nach juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 325 f. - Rn. 2 ff. nach juris).
  • OLG Celle, 27.01.2020 - 2 Ws 18/20

    Anhörungsprotokoll bei Bezugnahme auf mündliche Anhörung im

    Bei dieser Sachlage ist der Senat an einer eigenen Sachentscheidung gehindert, denn unabhängig davon, dass diese mit dem Verlust einer Instanz für die Verfahrensbeteiligten verbunden wäre und § 309 Abs. 2 StPO eine - im Verfahren nach § 463 i.V.m. § 454 StPO vorgeschriebene - mündliche Anhörung grundsätzlich nicht vorsieht, würde sie im Ergebnis eine Kompetenzverlagerung darstellen und der Senat praktisch in erster Instanz tätig werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 Ws 241/11, juris).
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